Compliance

Compliance

Wir als Schörghuber Gruppe bekennen uns zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Für uns ist es daher das Wichtigste, unser Geschäft mit dem höchsten Grad an Integrität zu führen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Unser Umgang mit Mensch und Umwelt, unsere Entscheidungen und unser tagtägliches Handeln werden durch dieses gemeinsame Wertesystem getragen.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Schörghuber Gruppe nimmt ihre unternehmerische Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und die Umwelt sehr ernst. Unser Ziel ist es, unsere Lieferketten verantwortungsvoll zu gestalten und menschenrechtliche, soziale und ökologische Risiken entlang der Lieferkette der Schörghuber Gruppe zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren. Wir bekennen uns zur strikten Einhaltung aller vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und setzen uns zudem aktiv gegen Diskriminierung, für faire Arbeitsbedingungen sowie für den Umweltschutz ein – sowohl in unserem Unternehmen als auch mit Blick auf unsere Geschäftspartner*innen. » Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Unsere Meldekanäle

Mit verschiedenen Beschwerdemechanismen geben wir internen und externen Hinweisgeber*innen die Möglichkeit, eventuelle Compliance-Verstöße sowie Verstöße gegen Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards zu melden. So können Risiken frühzeitig erkannt, adressiert und im Bedarfsfall angemessene Abhilfen geleistet werden. Auf Wunsch können Hinweise auch anonym mitgeteilt werden. Für alle Fragen rund um das Thema Compliance oder die Übermittlung etwaiger Whistleblower-Hinweise steht Ihnen unser Compliance-Team gerne zur Verfügung. Senden Sie uns eine E-Mail an: compliance@schoerghuber.group Darüber hinaus steht Ihnen unser » Hinweisgeberportal TellUs! als ein gesichertes, webbasiertes Hinweisgebersystem bzw. Beschwerdeverfahren rund um die Uhr unabhängig von Ort und Zeit zur Verfügung. So können Sie namentlich oder anonym auf mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze, Geschäfts- und Verhaltensgrundsätze oder interne Richtlinien der Schörghuber Gruppe sowie auf etwaige Compliance-Verstöße oder Unregelmäßigkeiten in der Lieferkette hinweisen. » Zur Verfahrensordnung für Hinweisgeber*innen nach dem LkSG